Arbeitszeiterfassung - Alles, was Sie wissen müssen!
Die Arbeitszeiterfassung in Deutschland gewinnt zunehmend an Bedeutung – nicht nur als organisatorisches Tool, sondern auch durch die klare Zeiterfassungspflicht, die aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie aktuellen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts hervorgeht. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter – also Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit – zuverlässig zu dokumentieren.
Ziel dieser Pflicht ist es, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen, Überstunden transparent zu machen und Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen. Gleichzeitig profitieren Unternehmen von einer besseren Planung und Rechtssicherheit. Die Umsetzung kann auf verschiedene Weise erfolgen: von klassischen Stundenzetteln über elektronische Systeme bis hin zu digitaler Zeiterfassung per App oder Software, die sich besonders für Homeoffice und Remote Work eignet. Damit ist die Arbeitszeiterfassung heute ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Arbeitsorganisation.
Im Folgenden erfahren Sie mehr!
Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Zeiterfassungsmethoden und -systemen auseinandersetzen, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen und auf einen Blick parat zu haben:
1. Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
2. EuGH-Urteil (2019)
3. Bundesarbeitsgericht (2022)
4. Gesetzesentwurf Bundesarbeitsgericht (2023/2024)
Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen – unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch kleine Betriebe oder Start-ups sind verpflichtet.
Führungskräfte und leitende Angestellte, die ihre Arbeitszeit frei einteilen können, sind von der Pflicht teilweise ausgenommen. Auch für bestimmte Branchen mit Tarifverträgen gibt es Sonderregelungen.
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeitnachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren, in manchen Branchen (z. B. Bau, Gastronomie, Logistik) sogar länger, weil dort die Gefahr von Schwarzarbeit hoch ist.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt bundesweit und ist nicht von einzelnen Bundesländern abhängig. Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das ein Bundesgesetz ist, sowie die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (2019) und des Bundesarbeitsgerichts (2022). Deshalb gibt es keine Unterschiede zwischen Bayern, NRW, Berlin oder anderen Bundesländern.
Besonders seit der Corona-Pandemie ist es wichtig, Arbeitszeiten auch außerhalb des Büros zu erfassen. Digitale Systeme, Apps oder Browserlösungen sind hier unverzichtbar
Auch hier muss Arbeitszeit erfasst werden – allerdings liegt die Kontrolle oft stärker beim Arbeitnehmer. Arbeitgeber müssen trotzdem sicherstellen, dass Gesetze (max. Arbeitszeit, Pausen) eingehalten werden.
Besonders bei Agenturen, IT- oder Beratungsunternehmen wird Zeit oft pro Projekt erfasst. Das hilft nicht nur für die Arbeitszeitkontrolle, sondern auch für die Abrechnung gegenüber Kunden.
Arbeitszeitdaten gelten als personenbezogene Daten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie geschützt sind. Besonders sensibel sind biometrische Daten (z. B. Fingerabdruck), die nur in engen Grenzen erlaubt sind.
Welche unterschiedlichen Möglichkeiten zur Zeiterfassung gibt es und welche sind am praktischsten? Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick:
Manuell (klassisch)
Elektronisch (stationär)
Digitale Lösungen (mobil)
Hybride Modelle:
Auch wenn die Arbeitszeiterfassung in Deutschland ohnehin verpflichtend ist, lohnt sich eine durchdachte Umsetzung für beide Seiten. Die Vorteile – wie Transparenz, Fairness, Schutz der Mitarbeiter, bessere Planbarkeit und Rechtssicherheit – überwiegen klar die Nachteile. Moderne Systeme helfen, Überstunden sichtbar zu machen, Prozesse zu optimieren und Vertrauen zu schaffen.
Die möglichen Nachteile lassen sich zudem gut abfedern:
Kontrollgefühl reduzieren, indem Mitarbeiter aktiv in die Einführung des Systems einbezogen werden.
Bürokratie minimieren durch digitale Tools, die Zeiterfassung möglichst einfach und automatisch machen.
Datenschutz sicherstellen durch seriöse, DSGVO-konforme Anbieter.
Kosten rechtfertigen, indem Systeme nicht nur Arbeitszeiten erfassen, sondern auch Zusatzfunktionen (z. B. Urlaubsplanung, Projektmanagement) bieten.
👉 Kurz gesagt: Die Investition in ein transparentes, digitales Zeiterfassungssystem bringt langfristig mehr Effizienz, Fairness und Sicherheit – und macht die gesetzliche Pflicht zur Chance für bessere Zusammenarbeit.
Ja. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.
Die gängigen Methoden sind manuelle Stundenzettel oder Excel-Tabellen, stationäre Systeme wie Stechuhren, digitale Lösungen per App oder Computer sowie hybride Modelle, die verschiedene Ansätze kombinieren.
Der Europäische Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen, um den Schutz von Arbeitnehmern zu gewährleisten.
Am effizientesten lässt sich die Arbeitszeit über cloudbasierte Tools oder Apps erfassen, da diese ortsunabhängig nutzbar sind, Zusatzfunktionen wie Projektbuchung bieten und sich leicht in bestehende Systeme integrieren lassen.